gültig ab 01.01.2023
§1 Höhe der Grundbeiträge
Die Höhe des Mitgliedbeitrages für den Hauptverein (Grundbeitrag) wurde durch den Hauptausschuss am 10.Mai 2017 wie folgt festgelegt:
Der Beitrag beträgt kalenderjährlich für
a) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
35,00 € |
b) aktive Erwachsene |
55,00 € |
c) passive Erwachsene |
20,00 € |
d) Familienbeitrag |
100,00 € |
Jugendliche werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres am darauffolgenden 1. Januar erwachsene Mitglieder.
Rechtzeitig vor jeder Hauptversammlung des Hauptvereins ist die Höhe des Beitrags durch den Hauptausschuss zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Jede Abteilung legt zusätzlich einen abteilungseigenen Mitgliedsbeitrag fest, den das Mitglied zuzüglich dem einmaligen Grundbeitrag zu entrichten hat.
§2 Sonderregelungen
Abteilungen mit einer eigenen Liegenschaft erhalten auf die Beiträge für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und aktive Erwachsene einen Rabatt in Höhe von 20% als Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Liegenschaften.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Bei Neumitgliedern sind folgende Beitragsätze anzuwenden:
- Eintritt im ersten Jahresquartal: 100 % des jeweiligen Grundbeitrages
- Eintritt im zweiten Jahresquartal: 75 % des jeweiligen Grundbeitrages
- Eintritt im dritten Jahresquartal : 50 % des jeweiligen Grundbeitrages
- Eintritt im vierten Jahresquartal: 25 % des jeweiligen Grundbeitrages
Ausnahmen:
Abteilung Kanu und Tennis :
- Eintritt im ersten und zweiten Jahresquartal: 100 % des jeweiligen Beitrages
- Eintritt im dritten Jahresquartal : 50 % des jeweiligen Grundbeitrages
- Eintritt im vierten Jahresquartal: 5 % des jeweiligen Grundbeitrages
§3 Aufnahmegebühren / Umlagen
Zurzeit sind keine Aufnahmegebühren oder Umlagen beschlossen.
§4 Beitragserhebung
Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt mit Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag (Neumitglieder).
Für Rechnungs- und Barzahler entsteht eine Gebühr von 2,00 € je Rechnung, für Zahlungs- erinnerungen oder Mahnschreiben entsteht eine Gebühr von je 3,00 €.
§5 Definition Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt für Familien mit mindestens drei Mitgliedern und bezieht sich auf
- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, sowie deren minderjährige Kinder oder
- ein erwachsenes Mitglied mit mind. zwei minderjährigen Kindern oder
- drei minderjährigen Geschwistern
sofern sie alle gemeinsam in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres scheidet das Kind am darauf folgenden 1. Januar aus dem Familienbeitrag aus und wird entsprechend § 1 der Beitragsordnung beitragspflichtig.
§6 Austritt aus dem Verein
Ein Austritt aus dem Verein ist jährlich zum 31. Dezember unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich