Beitragsordnung
gültig seit 01.01.2023
§1 Höhe der Grundbeiträge
Die Höhe des Mitgliedbeitrages für den Hauptverein (Grundbeitrag) wurde durch den Hauptausschuss am 10.Mai 2017 wie folgt festgelegt: Der Beitrag beträgt kalenderjährlich für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: | 120,-- € | (Grundbeitrag Hauptverein 35,-- €) |
Aktive Erwachsene: | 140,-- € | (Grundbeitrag Hauptverein 55,-- €) |
Frauen ab 16 Jahren: | 80,-- € | (Grundbeitrag Hauptverein 35,-- €) |
Passive Erwachsene: | 60,-- € | (Grundbeitrag Hauptverein 20,-- €) |
Familienbeitrag: | 300,-- € | (Grundbeitrag Hauptverein 100,-- €) |
Jugendliche werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres am darauffolgenden 1. Januar erwachsene Mitglieder. Rechtzeitig vor jeder Hauptversammlung des Hauptvereins ist die Höhe des Beitrags durch den Hauptausschuss zu überprüfen und ggf. anzupassen. Jede Abteilung legt zusätzlich einen abteilungseigenen Mitgliedsbeitrag fest, den das Mitglied zuzüglich dem einmaligen Grundbeitrag zu entrichten hat.
§2 Sonderregelungen
Bei Neumitgliedern sind folgende Beitragsätze anzuwenden:
Eintritt im ersten Jahresquartal: | 100 % des jeweiligen Grundbeitrages |
Eintritt im zweiten Jahresquartal: | 75 % des jeweiligen Grundbeitrages |
Eintritt im dritten Jahresquartal: | 50 % des jeweiligen Grundbeitrages |
Eintritt im vierten Jahresquartal: | 25 % des jeweiligen Grundbeitrages |
§3 Aufnahmegebühren / Umlagen
Zurzeit sind keine Aufnahmegebühren oder Umlagen beschlossen.
§4 Beitragserhebung
Der Beitrag ist jährlich im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt mit Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag (Neumitglieder). Für Rechnungs- und Barzahler entsteht eine Gebühr von 2,00 € je Rechnung, für Zahlungserinnerungen oder Mahnschreiben entsteht eine Gebühr von je 3,00 €.
§5 Definition Familienbeitrag
Der Familienbeitrag gilt für Familien mit mindestens drei Mitgliedern und bezieht sich auf Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, sowie deren minderjährige Kinder oder ein erwachsenes Mitglied mit mind. zwei minderjährigen Kindern oder drei minderjährigen Geschwistern