§ 4 Antragsverfahren

 
1.  Antragsberechtigt für Ehrungen sind:
 
-    der Vorstand
-    der Gesamtausschuss
-    die Abteilungsleitungen
 
2.  Ehrungsanträge sind rechtzeitig mit Begründung an den Präsidenten zu richten.

§ 5 Zuständigkeit

 
Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins.

§ 1 Grundsätze

Der TSV Friedrichshafen-Fischbach 1914 e.V. würdigt, sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen.

§ 2 Ehrungen

 
Ehrungen erfolgen durch Verleihung
 
1. der Vereinsehrennadel in Silber
2. der Vereinsehrennadel in Gold
3. der Ehrenmitgliedschaft
4. der Verdienstnadel 75 Jahre TSV  anlässlich der 75-Jahrfeier 1989)
5. der besonderen Ehrung innerhalb der Abteilungen
    (die der Abteilungsausschuss festlegt).
6. der Ehrungen durch Verbände und Institutionen

§ 3 Voraussetzung der Ehrungen

 
Voraussetzung der Ehrungen sind für
 
  1. der Ehrennadel in Silber 25-jährige Mitgliedschaft im Verein
  2. der Ehrennadel in Gold 50-jährige Mitgliedschaft im Verein
  3. der Ehrenmitgliedschaft für 50 Jahre Mitglied und besondere erfolgreiche Tätigkeit im Verein.  Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und werden mit einem besonderen Ausweis für freien Eintritt ausgestattet.
  4. Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus.
  5. Ausnahmsweise können Ehrungen auch an Persönlichkeiten verliehen werden,
  6. die sich um die Förderung des Vereins ausserordentliche Verdienste erworben haben.
 

§ 6 Verleihung der Ehrung

 
Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlungen oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

§ 7 Erfassung

 
1. Über die Verleihung wird ein einfaches Besitzzeugnis (Urkunde) ausgestellt.
 
2. Die Ehrungen sind in den Abteilungen mittels EDV zu erfassen.
 
 
 Diese Ehrungsordnung tritt gemäß Beschluss des Gesamtausschusses vom 14.03.2001 mit Wirkung vom 14. März 2001 in Kraft.

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