§ 2 Ehrungen
Ehrungen erfolgen durch Verleihung
1. der Vereinsehrennadel in Silber
2. der Vereinsehrennadel in Gold
3. der Ehrenmitgliedschaft
4. der Verdienstnadel 75 Jahre TSV anlässlich der 75-Jahrfeier 1989)
5. der besonderen Ehrung innerhalb der Abteilungen
(die der Abteilungsausschuss festlegt).
6. der Ehrungen durch Verbände und Institutionen
§ 3 Voraussetzung der Ehrungen
Voraussetzung der Ehrungen sind für
- der Ehrennadel in Silber 25-jährige Mitgliedschaft im Verein
- der Ehrennadel in Gold 50-jährige Mitgliedschaft im Verein
- der Ehrenmitgliedschaft für 50 Jahre Mitglied und besondere erfolgreiche Tätigkeit im Verein. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und werden mit einem besonderen Ausweis für freien Eintritt ausgestattet.
- Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus.
- Ausnahmsweise können Ehrungen auch an Persönlichkeiten verliehen werden,
- die sich um die Förderung des Vereins ausserordentliche Verdienste erworben haben.