Hausordnung

Um uns Allen unangenehme Auseinandersetzungen zu ersparen wird darum gebeten, folgende Hinweise einzuhalten:
  • In unseren Clubräumen besteht Rauchverbot (Zigaretten usw. bitte im Freien geniessen).
  • Müll bitte selbst entsorgen (an Mülltrennung denken).
  • Benutzung der Küche bleibt den Clubmitgliedern vorbehalten. Sie steht nur während der    Saison zur Verfügung. Im Winter bleibt sie geschlossen (Wasser muss abgestellt werden, Frostgefahr).
  • Das unerlaubte Betreten von Küche und Bootshalle ist Minderjährigen untersagt. Ebenso das Hantieren mit Werkzeug und das Spielen am offenen Feuer ohne Aufsicht.
  • Beschädigungen am Allgemeingut bitte sofort dem Platzwart oder dem Abteilungsleiter melden.
  • Kinder unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Clubgelände nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen sich ohne Aufsichtsperson bis 20:00 Uhr aufhalten.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt Alkoholverbot.
  • Beim Verlassen der Clubräume Fenster schliessen und Lichter löschen. Unbedingt darauf achten, dass alle Türen und Tore geschlossen sind (Tore prüfen, ob auf beiden Seiten eingerastet, Toilettenfenster schliessen).
  • Lagern von Surfbrettern/-Segeln ist auf dem Clubgelände nicht gestattet.
  • Hunde sind nur unter Aufsicht erlaubt. Verunreinigungen sind vom Besitzer sofort zu beseitigen.
  • Hinweise bei privaten Feiern am und im Bootshaus
  • Eine private Feier ist rechtzeitig der Vereinsleitung zu melden. Das Formular „Überlassung des Bootshauses für private Feiern“ ist auszufüllen. Die Hinweise auf dem Formular sind zu beachten.
  • Bei Feiern im Winterhalbjahr bitte beachten, dass kein fliessendes Wasser zur Verfügung steht. Toiletten und Spüle dürfen nicht benutzt werden.
  • Das Vereinsgelände und die Räume sind spätestens bis 10:00 Uhr des folgenden Tages in sauberen Zustand zu versetzen. Eine Biertischgarnitur ist für Vereinsmitglieder freizuhalten. Der Bootsbetrieb darf zu keiner Zeit behindert werden.
  • Getränke werden nicht bereitgestellt. Sollten trotzdem Getränke des Vereins entnommen werden, so ist das zuständige Vereinsmitglied dafür verantwortlich, dass die Getränke ordnungsgemäss abgerechnet werden.
  • In den Räumen darf kein offenes Feuer verwendet werden. Auf dem Platz ist bei offenem Feuer auf Brandschutz zu achten. Nach der Feier ist dafür zu sorgen, dass offenes Feuer absolut gelöscht ist.

Wir erwarten einen Beitrag:

vom eigenen Mitglied von 20 EUR
einer TSV-Abteilung von 35 EUR.

Fischbach, den 01. Januar 2005

Die Vereinsleitung

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