Allgemeine Geschäftsbedingungen der KiSS Bodensee
 
1.Trägerschaft
Träger der Kindersportschulen ist ein jeweils örtlicher Verein
TSV Fischbach – Abteilung KiSS Bodensee
 
2. Teilnehmer und Gruppengröße
Die KiSS  Bodensee ist offen für alle im Alter von 0 bis 15 Jahren.
Die Kinder werden in altershomogenen Gruppen unterrichtet:
Super Mini KiSS                         9 – 17 Monate        max. 15 Kinder
Mini KiSS                                   18 – 36 Monate       max. 15 Kinder
Grundstufe                                 3,5 – 4,5 Jahre       max. 12 Kinder
Aufbaustufe I                                 5 – 6 Jahre          max. 15 Kinder
Aufbaustufe II                                7 – 9 Jahre          max. 15 Kinder
Tanz und Fitness                         5 - 9 Jahre           max. 15 Kinder
Tanz und Fitness                        10 – 15 Jahre      max. 15 Kinder
Bootcamp                                   10 – 15 Jahre        max. 15 Kinder
ADHS und Psychomotorik       4 – 10 Jahre         max. 8 Kinder
 
3.Zahlungsweise und Kündigungsfrist
 
Zahlungsweise:     vierteljährliche Abbuchung
Kündigung:       schriftlich, 4 Wochen zum Quartalsende
Während der Schulferien oder an schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. Der Einstieg in die KiSS Bodensee ist jederzeit möglich.
 
5. Haftung
Ihr Kind ist während des Unterrichts im Rahmen der Sportversicherung über den jeweiligen Sportverein oder über eine Zusatzversicherung mitversichert. Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Verein bzw. die Kindersportschule sind ausgeschlossen, außer es liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreuungspersonals vor.
6. Zahlungsbedingungen
Die monatlichen Teilnahmegebühren für die KiSS werden per Bankeinzug jeweils zu Beginn eines Quartals erhoben. Die Monate Juli und August sind beitragsfrei
Für außerunterrichtliche Aktivitäten (z.B. Ferienlager, Ausflüge, Ferienbetreuung etc.), Teilnahme am Anfängerschwimmkurs und sportärztliche Untersuchungen können zusätzliche Kosten entstehen.
7. Unterrichtsausfall:
Bei gelegentlichen Ausfällen durch Ausfall einer Übungsstätte bemüht sich die KiSS um Alternativen, ist jedoch nicht verpflichtet, die Übungsstunden nachzuholen. Bei gelegentlichen Ausfällen durch Krankheit von Lehrkräften bemüht sich die KiSS um Vertretung. Kann keine Vertretung stattfinden, müssen die Übungsstunden nicht nachgeholt werden. In beiden Fällen besteht für die Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.
8. Versäumnis von Kursstunden:
Kursstunden, die von den Teilnehmern versäumt werden, können nur nach Zustimmung der KiSS-Leitung in anderen Kursen nachgeholt werden, da sonst die Höchstteilnehmerzahl überschritten wird und somit die optimale Förderung der Kinder gefährdet ist.
Kinder, die nur eine von zwei Wochenübungsstunden wahrnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung
10. Anmeldeformular
Anmeldeformulare sowie Informationen erhalten Sie beim Leiter der KiSS oder bei den Sportlehrkräften.
11. Veröffentlichung
Um sportliche Erlebnisse der Veranstaltungen und des KiSS-Unterrichts in bester Erinnerung halten können, stellen wir gelegentlich Fotos der Kinder auf unsere Homepage oder veröffentlichen sie in den regionalen Medien. Die Namen der Kinder werden nicht erwähnt. Mit der Anmeldung wird ausdrücklich der Nutzung von Bild-, Ton- und Filmmaterial zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der KiSS Bodensee (Printmedien, Internet) gemäß §§22,23 KunstUrhG zugestimmt, welches im Rahmen des KiSS-Unterrichts erzeugt wird.
12. Hausordnung:
Für die Teilnehmer sind die Hausordnungen der genutzten Sporthallen und Räume verbindlich.
13. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:
Sollte ein Teil der Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die restlichen Teile des Gesamtvertrages dennoch gültig.

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